
Krankentagegeld Wer zahlt im Krankheitsfall?
Sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber im Krankheitsfall das volle Gehalt. Danach springt für gesetzliche Versicherte die Krankenkasse ein - aber mit geringeren Zuzahlungen. Lohnt sich eine zusätzliche Absicherung?
Wer als Angestellter krank wird, erhält ab dem ersten Tag sechs Wochen lang sein volles Gehalt vom Arbeitgeber. Wer länger ausfällt, für den springt anschließend die gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt das sogenannte Krankengeld - allerdings für maximal 72 Wochen innerhalb von drei Jahren.
Das deckt aber nicht mehr das volle Gehalt ab: Das Krankengeld der Krankenkasse beträgt nur 70 Prozent des Bruttogehalts oder maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens. Davon wird immer der niedrigere Wert herangezogen.
Ein Beispiel: Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro und einem Nettogehalt von 2.100 Euro wären 90 Prozent des Nettos knapp 1.900 Euro, während 70 Prozent des Bruttos 2.100 Euro ergeben. Da der niedrigere Wert der beiden herangezogen wird, beträgt das Krankengeld in diesem Fall 1.900 Euro. Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge - die für die Krankenversicherung sind ausgenommen - schrumpft der Auszahlungsbetrag auf rund 1.650 Euro.

Den Podcast "Gold & Asche: Projekt Versicherung" gibt es ab dem 9. April 2025 wöchentlich in der ARD-Audiothek und überall, wo es Podcasts gibt.
Folge 1: Sozialversicherungen - Grundlagen und Grenzen (9. April)
Folge 2: Gesetzliche vs. private Krankenversicherung (9. April)
Folge 3: Haftpflicht, Kfz & Haustier - Was ist Pflicht, was ist sinnvoll? (16. April)
Folge 4: Die Berufsunfähigkeitsversicherung und ihre Alternativen (23. April)
Folge 5: Die Familie richtig absichern (30. April)
Folge 6: Wohnen & Wetterrisiken - Schutz für das eigene Zuhause (7. Mai)
Folge 7: Gesundheitskosten absichern - von Zahnzusatz bis Krankentagegeld (14. Mai)
Folge 8: Gut abgesichert streiten und reisen (21. Mai)
Bonusfolge: Wenn der Versicherer nicht zahlt - Risiken vermeiden, Rechte nutzen (offen)
Krankengeld gedeckelt
Die genaue Höhe hängt unter anderem von der Steuerklasse und der Kirchensteuer ab. Wer wissen möchte, wie viel Krankengeld einem zusteht, kann dafür auch die Online-Rechner der Krankenkassen nutzen.
Das Krankengeld richtet sich zwar prozentual nach dem Gehalt, ist aber nach oben hin bei der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Diese liegt 2025 bei 66.150 Euro im Jahr oder 5.512,50 Euro brutto im Monat. "Je mehr man verdient, desto größer ist die Lücke, die entsteht, wenn ich krank bin und kein Geld mehr vom Arbeitgeber bekomme", sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW im Podcast "Gold & Asche: Projekt Versicherung" der ARD-Finanzredaktion.
Verdient man weit mehr als als das, steht einem trotzdem nur ein Krankengeld in Höhe von maximal 128,63 Euro am Tag oder 3.858,90 Euro im Monat zu. Nach Abzug der Sozialversicherungsausgaben bleiben davon etwa 112 bis 114 Euro pro Tag.
Krankentagegeld schließt Lücke zwischen Gehalt und Krankengeld
Je nach Einkommen kann so ein ordentlicher Teil des Gehalts wegfallen. Die Lücke zwischen Krankengeld und eigentlichem Gehalt wächst prozentual, je mehr man verdient. Statt eines Fünftels können es dann bis zu 40 Prozent des Einkommens sein, die einem fehlen. Die Lücke zwischen Gehalt und Krankengeld kann die sogenannte Krankentagegeldversicherung schließen, eine private Zusatzversicherung.
Auch wenn die Begriffe ähnlich klingen, unterscheiden sie sich: Das Krankengeld erhält man von der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Krankentagegeld ist dagegen eine private Zusatzversicherung.
Wann lohnt sich das Krankentagegeld?
Grundsätzlich kann sich die Krankentagegeldversicherung für diejenigen lohnen, die bei längerer Krankheit die Einkommenslücke zwischen Gehalt und Krankengeld nicht aus eigenen Rücklagen ausgleichen können. Wer seine Finanzen im Alltag so plant, dass alles ganz genau aufgeht, bei dem können 20 Prozent Einkommensverlust spürbar sein.
Umgekehrt heißt das aber auch: Wer unter seinen Verhältnissen lebt, zum Beispiel in einer günstigen Mietwohnung, regelmäßig 20 bis 30 Prozent seines Einkommens zurücklegen kann und keine größeren finanziellen Verpflichtungen hat, kommt auch ohne diese Absicherung aus.
Es sei sinnvoll, sich in einem ruhigen Moment hinzusetzen und durchzurechnen, was die laufenden Einnahmen und Ausgaben seien, sagt dazu Nicolas Ziebarth, Leiter des Forschungsbereichs Arbeitsmärkte und Sozialversicherungen am Zentrum für europäische Wirtschaftsforschung (ZEW).
Die Wahrscheinlichkeit für den Fall einer schweren Krankheit sei gar nicht so gering, wie man vielleicht denke, so Ziebarth. Da gehe es etwa um die Krebserkrankung, die jeden treffen könne, bei der man für drei Monate oder ein halbes Jahr ausfalle. Man solle sich die Frage stellen: "Wie hoch ist dann der Einnahmeverlust, und komme ich dann in finanzielle Schwierigkeiten, weil sonst die Ratenzahlung fürs Haus in Gefahr ist?"
Sinnvoll für Freiberufler
Eigentlich unverzichtbar ist das Krankentagegeld aber für Selbständige und Freiberufler. "Alle, die freiberuflich arbeiten, selbständig sind oder sich anderweitig über die private Krankenversicherung versichert haben, sollten eine Krankentagegeldversicherung haben", sagt Bianca Boss, Vorständin beim Bund der Versicherten. Denn für diese Berufsgruppen gebe es dann auch keinen Arbeitgeber, der einem in den ersten sechs Wochen den Lohn zahlt. "Das kann existenziell sein."
Wer privat krankenversichert ist, erhält kein Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Privatversicherte sollten deshalb darauf achten, dass das Krankentagegeld bei ihrer Krankenversicherung im Vertrag steht oder es zusätzlich absichern. Ab wann das Krankentagegeld gezahlt wird und wie hoch es ist, unterscheidet sich je nach Tarif.
Grundsätzlich wird das Krankentagegeld so lange gezahlt, wie im Vertrag festgelegt wurde - in der Regel gilt das für die Dauer der Krankheit. Die Auszahlung des Krankentagegeldes endet aber, sobald sich der Gesundheitszustand so verschlechtert, dass man als berufsunfähig gilt. Wer dauerhaft ausfällt, läuft in den Bereich der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit.