
Hamburg Pflegerin wegen Körperverletzung in Hamburg vor Gericht
Ein stressiger Alltag, Hektik und Überforderung - Pflegekräfte haben einen anspruchsvollen Job. Manche packen im Stress dann auch mal zu kräftig zu. Vor dem Amtsgericht Wandsbek musste sich deshalb am Dienstag eine Pflegerin wegen Körperverletzung verantworten. Sie hatte eine demente Frau gegen deren Willen geduscht.
Die Bewohnerin lag am frühen Morgen in ihrem Bett. Uringeruch hing in der Luft. Die 87-Jährige musste geduscht werden, doch sie weigerte sich. Da packte die Pflegerin sie unter dem Arm, zog sie ins Badezimmer, stellte die Dusche an und schlug ihr auf die Hand, als die Frau sich wehrte. Durfte sie das, oder hat sie sich wegen Körperverletzung strafbar gemacht? Das muss das Amtsgericht Wandsbek entscheiden.
"Recht darauf, vernachlässigt zu werden"
Während des Prozesses schüttelte die 62-Jährige im hellblauen Blazer die ganze Zeit den Kopf - so als könne sie nicht glauben, dass sie auf einer Anklagebank sitzt. Und auch die Richterin schwankte zwischen Verständnis und Verurteilung. Eine Mitarbeiterin der städtischen Pflegeaufsicht sagte dann aber, es gebe ein "Recht darauf, vernachlässigt zu werden". Wenn eine demente Person nicht gewaschen werden wolle, sei das hinzunehmen. Dann könnten die Pflegenden ihr gut zureden oder es später noch einmal versuchen. Sie gegen ihren Willen zu duschen, sei Gewalt.
Schuldspruch ohne Strafe
Und so sprach die Richterin die Pflegerin schuldig. Auf eine Strafe verzichtete sie jedoch. Sie verwarnte die Pflegerin nur und setzte eine Geldstrafe zur Bewährung aus.
Dieses Thema im Programm:
NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 13.05.2025 | 15:00 Uhr